Familienrecht

Selbstverständlich werden Ehen aus Gründen der Liebe eingegangen. Ist jedoch die Liebe vergangen, bleibt meist nur mehr der Weg zum Scheidungsrichter.

Tatsächlich handelt es sich bei der Ehe jedoch um einen privatrechtlichen Vertrag mit weitreichenden Folgen. Durch den Ehevertrag werden nämlich die Familienverhältnisse, sohin die Ausgestaltung und Wirkungen des Familienrechts, begründet.

Im Ehevertrag erklären zwei Personen gesetzmäßig ihren Willen zur umfassenden ehelichen Lebensgemeinschaft sowie wechselseitigem, angemessenem Beistand in der Ausübung der Obsorge für deren Kinder.

Trotz dieser weitreichenden Wirkungen der Eheschließung verwundert es, dass jedermann vor Unterfertigung eines Kaufvertrages über eine Liegenschaft rechtsfreundliche Beratung in Anspruch nimmt, nicht jedoch vor Unterfertigung der Heiratsurkunde.

Da durch den Ehevertrag (die Eheschließung) weitreichende Rechte und Pflichten begründet werden, wie beispielsweise das Kindschaftsrecht (insb. Obsorge, Kindesunterhalt) eheliche Beistands-, insbesondere Unterhaltspflichten sowie scheidungsrechtliche Auswirkungen (insb. nachehelicher Unterhalt, nacheheliche Vermögensaufteilung), aber auch erbrechtliche Wirkungen, empfehle ich dringend, sich über die Rechte und Pflichten, die durch Eheschließung bedingt sind, vorab zu informieren. Es bestehen umfangreiche gesetzliche Möglichkeiten, gemeinsame Vereinbarungen für die ehelichen und nachehelichen Verhältnisse in einem Ehepakt (Ehevertrag) zu vereinbaren. 

Eine Ehescheidung ist nicht nur seelisch schmerzhaft, sondern kann auch Ihre wirtschaftliche Existenz und die Ihrer gemeinsamen Kinder gefährden.

Wesentlich ist für mich, dass auch im Falle von Streitigkeiten zwischen Eltern immer – wie dies auch gesetzlich vorgesehen ist – das Kindeswohl im Vordergrund zu stehen hat.

Durch eine rechtzeitige Beratung vor der Eheschließung, jedoch auch vor einer Scheidung, kann ich Ihnen und Ihren Kindern nicht nur unnötige psychische Belastungen ersparen, sondern auch jahrelange Auseinandersetzungen sowie finanzielle Einbußen.

Sie können mich sohin gerne als Ihren Ehe- und Familienrechtsanwalt kontaktieren.

Das Ehe- und Familienrecht sowie Erbrecht bestehen beispielsweise aus gesetzlichen Regelungen zur (ehelichen) Geburt, Kindschaftsrecht, Eheschließung und Scheidung, letztwillige Verfügungen (Testamente) und Verlassenschaftsrecht. Ehe- und Familienrecht sowie Erbrecht stellen besonders sensible Materien dar, die uns überdies fast alle ein- oder mehrmals im Leben berühren. Vor allem Fragen des Kindeswohles sollten selbst bei Streitigkeiten zwischen Eltern immer im Vordergrund stehen. Ehen sind wunderbar, solange die himmlischen Gefühle der Eheschließung anhalten, zumindest positive Emotionen überwiegen. Wunderschön, wenn alles passt, nicht jede Unstimmigkeit muss gleich zum Bruch führen. Sind die Unstimmigkeiten aber unüberwindbar und lodert statt Liebe nur noch Hass, ist der Gang zum Scheidungsrichter meist unausweichlich. Eine Scheidung ist aber nicht nur seelisch schmerzhaft, sondern kann Ihre wirtschaftliche Existenz und die Ihrer Kinder gefährden. Rechtzeitig vorbeugen – vor und während der Ehe -, allenfalls durch geeignete Verträge und Zusammenarbeit mit mir als erfahrenem Rechtsanwalt, der ich mich bereits seit fast 3 Jahrzehnten mit allen rechtlichen Bereichen, die sich aus dem familiären Zusammenleben ergeben, beschäftige. Rechtzeitige Beratung vor und bei der Scheidung erspart Ihnen und Ihren Kindern psychische Belastungen und jahrelange Auseinandersetzungen. Überdies können durch meine fachspezifische Beratung auch finanzielle Einbußen vermieden werden.

Egal, ob Sie in den Hafen der Ehe erst einlaufen wollen oder dort schon ein paar Jahre festgemacht haben: Sprechen Sie vertrauensvoll mit mir als Ihrem Ehe- und Familienrechtsanwalt.

Folgende Bereiche aus dem Ehe- und Familienrecht sowie Erbrecht könnten für Sie von Bedeutung sein:

  • Ehevertrag (Ehepakt) und Partnervertrag
  • Ehelicher Unterhalt
  • Ehescheidung (Scheidung einvernehmlich)
  • Ehescheidung (Scheidung streitig/strittig)
  • Kindeswohl und Obsorge (Sorgerecht)
  • Kontaktrecht (Besuchsrecht)
  • Kindesunterhalt (Alimente)
  • Nachehelicher Unterhalt
  • Nacheheliche Vermögensaufteilung
  • Erbrecht und Testament (letztwillige Verfügung)
  • Verlassenschaftsrecht
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