Unter Unterhalt versteht man Leistungen zur Sicherstellung des Lebensbedarfs einer Person. Anspruch auf Unterhalt haben unter bestimmten Voraussetzungen beispielsweise Kinder (Alimente), die Ehepartnerin/der Ehepartner, die ehemalige Ehepartnerin/der ehemalige Ehepartner, Eltern.
Unterhaltsleistungen werden entweder in Form von Naturalunterhalt (beispielsweise Beistellung einer Wohnung, von Nahrungsmitteln, Bekleidung, Taschengeld) oder Geldunterhalt (beispielsweise Alimente) erbracht.
Ein Unterhaltsanspruch kann notfalls mittels Klage durchgesetzt werden.
Die Regelung der finanziellen Aspekte ist – nach den erforderlichen Vereinbarungen das Kindeswohl betreffend – eines der emotionalsten Themen einer Ehescheidung (Scheidung), das nicht selten in einem Rosenkrieg mündet. Eine Ehescheidung (Scheidung) kann nicht nur eine teure Angelegenheit werden, wenn ein Ehepakt (Ehevertrag) nicht abgeschlossen wurde, sondern vor allem dann, wenn Sie hinsichtlich der Regelung der finanziellen Aspekte nicht professionell beraten wurden. Ich stehe Ihnen deshalb gerne als Scheidungsanwalt zur Seite und unterstütze Sie, auch finanziell zu Ihrem Recht zu kommen.
Nachstehende finanziellen Angelegenheiten sind im Rahmen einer Ehescheidung (Scheidung) zu regeln:
- (nachehelicher) Unterhalt
- (nacheheliche) Vermögensaufteilung
- Kindesunterhalt (Alimente)
Die rechtlichen Möglichkeiten für Ihren Unterhalt und eine für Sie vorteilhafte Vermögensaufteilung nach Ehescheidungen (Scheidungen) sind nicht lediglich äußerst komplex, sondern auch vielfältig. Sie sollten jedenfalls juristische Beratung in Anspruch nehmen, bevor Sie von Ihrem Expartner/Ihrer Expartnerin dazu bewegt werden, für Sie ungünstige Vereinbarungen zu treffen.
Kontaktieren Sie mich. Ich berate Sie gerne in allen rechtlichen Vermögensfragen, die im Rahmen Ihrer Ehescheidung (Scheidung) thematisiert werden müssen.