Das Erbrecht ist ein wichtiger Bestandteil im Ehe- und Familienrecht. Wie schon Matthias Claudius sagte: „Der Tod ist zwar gewiss, die Stund‘ jedoch ungewiss“. Aus diesem Grund empfehle ich vorzusorgen, und das Schicksal Ihres Vermögens im Falle des Ablebens, sohin Ihren Nachlass, zu Lebzeiten verlässlich zu regeln. Ohne Testament vererben Sie Ihr Vermögen gemäß der im Erbrecht festgelegten Erbfolge. Begünstigt sind im Regelfall in erster Linie der Ehepartner und die Kinder. Haben Sie keine Nachkommenschaft erben Eltern und Geschwister.
Testament aufsetzen
Wenn Sie Ihren Nachlass individuell, Ihren Wünschen entsprechend regeln möchten, unterstütze ich Sie gerne bei der Verfassung Ihrer letztwilligen Verfügung (Testament). Besonders im Fall von komplexen Vermögensverhältnissen, Familienunternehmen und Liegenschaften empfehle ich, über Ihren letzten Willen selbst zu verfügen, um etwaige Erbstreitigkeiten zu vermeiden.
Benötigen Sie einen Anwalt für die Verfassung eines Testamentes? Selbstverständlich können Sie auch ohne Rechtsberatung ein Testament erstellen. Die Verfassung eines rechtswirksamen Testamentes unterliegt jedoch strengsten Formalerfordernissen, sodass oftmals Formfehler bei der Errichtung einer sogenannten letztwilligen Verfügung im Verlassenschaftsverfahren Rechtsungültigkeit dieses Testamentes bewirken können.
Alternativen zu einem Testament
Wollen Sie Ihren Nachlass schon zu Lebzeiten regeln, so gewährt Ihnen das Erbrecht neben der Errichtung eines Testamentes auch andere Möglichkeiten der letztwilligen Verfügung über Ihr Vermögen. Beispielsweise könnten Sie den Übergang Ihres Vermögens durch Schenkung unter Lebenden oder Schenkung auf den Todesfall regeln. Auch die Errichtung einer Privatstiftung bietet Möglichkeiten der Vermögensregelung. Zwischen Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern kann ein Erbvertrag geschlossen werden, der die gegenseitige Erbeinsetzung der beiden Vertragsparteien vorsieht. Im Falle einer Scheidung sieht die Rechtslage übrigens vor, dass die letztwillige Verfügung zugunsten des Ehepartners automatisch aufgehoben wird.
Juristische Beratung zum Erbrecht
Sollten Sie eine Nachlassregelung – was ich dringend empfehle – erwägen oder andere Fragen zum Thema Erbrecht haben, kann ich Sie als Spezialist gerne umfangreich beraten. Ich biete auch die Möglichkeit einer kostenlosen Erstauskunft an.