Schadenersatz wegen Vertragsverletzung

Sie haben einen Vertrag geschlossen und Ihr Vertragspartner hält sich nicht an die Vereinbarung? Als Vertragsverletzungen im Privatrecht sind anzusehen Schuldnerverzug, Schlechterfüllung oder Nichterfüllung einer Leistung. Schuldnerverzug bedeutet, dass Ihr Vertragspartner die Lieferung oder Erfüllung seiner Leistung nicht rechtzeitig erbringt. Beispielsweise bezahlt der Mieter Ihrer Wohnung die Miete nicht pünktlich. Schlechterfüllung bedeutet, dass die vertraglich vereinbarte Leistung mangelhaft erbracht wird. Beispielsweise liegt Schlechterfüllung vor, wenn Ihr tropfender Wasserhahn nach der Reparatur durch den Installateur immer noch tropft. Bei Nichterfüllung eines Vertrages erbringt Ihr Vertragspartner die geschuldete Leistung gar nicht. Sie bestellen eine Ware und diese wird gar nicht geliefert. 

Die vorgenannten Vertragsverletzungen führen dazu, dass Sie als Gläubiger einen Anspruch auf Schadenersatz haben. Als erfahrener Anwalt für Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht helfe ich Ihnen dabei, Ihre Forderungen erfolgreich geltend und einbringlich zu machen. Gerne berate ich Sie bei einer unverbindlichen Erstauskunft zu allen Ihren Möglichkeiten.

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