Als Scheidungsanwalt habe ich schon zahlreiche Rosenkriege für meine Mandanten ausgefochten. Ich empfehle den Abschluss eines Ehevertrages (Ehepaktes) bei entsprechenden zu sichernden Vermögenswerten. Grundsätzlich gilt gesetzlich in Österreich zwar die sogenannte Gütertrennung, die vorsieht, dass jeder Ehepartner sein in die Ehe eingebrachtes Vermögen behält, jedoch kann die Vermögensaufteilung im Falle einer Scheidung schwierig werden. Gerade nach einer langen Ehe ist oft schwer feststellbar, welches aufzuteilende Vermögen erst nach der Eheschließung hinzukam.
Ein Ehevertrag (Ehepakt) hat nichts mit Misstrauen zu tun
Der Abschluss eines Ehevertrages darf keinesfalls als Ausdruck von Misstrauen missverstanden werden. Der Ehepakt stellt vielmehr eine faire Absicherung für beide Partner im Fall der Scheidung dar. Der Ehevertrag muss nicht zwingend vor der Hochzeit abgeschlossen werden. Auch während aufrechter Ehe ist der Abschluss eines Ehevertrages jederzeit möglich und empfehlenswert bei Vorhandensein von zu sichernden Vermögenswerten.
Gerne berate ich Sie bei einem persönlichen Termin in meiner Kanzlei.
Was in einem Ehevertrag geregelt wird
Falls Ihnen die gesetzlichen Regelungen der ehelichen Gütergemeinschaft oder die gesetzlichen Scheidungsfolgen für Ihre Lebenssituation nicht fair erscheinen, können Sie in teilweise eingeschränktem Rahmen diese finanziellen Angelegenheiten durch einen Ehevertrag abweichend regeln.
Dadurch kann etwaiger späterer Streit wegen der Aufteilung des ehelichen Vermögens vermieden werden. Ein gänzlicher wechselseitiger Unterhaltsverzicht während der Ehe ist in Österreich nicht möglich. Falls dieser Verzicht für den nachehelichen Unterhalt vereinbart wird, ist eine solche Vereinbarung im Fall der Sittenwidrigkeit nichtig. Weiters sind Vereinbarungen zum Sorgerecht und zum Kindesunterhalt als bloße Absichtserklärung zu werten und im Falle einer Scheidung nicht rechtsverbindlich.
Partnerschaftsvertrag
In einer Lebensgemeinschaft sollte noch viel mehr als Pendant zum Ehevertrag ein sogenannter Partnerschaftsvertrag abgeschlossen werden. Lebensgemeinschaften stellen größtenteils ungesicherte Rechtsverhältnisse dar, die nicht durch die doch detailliert geregelten Scheidungsfolgen abgesichert sind. Sie bieten im Falle einer Trennung sohin weniger Rechtsschutz. Da auch während einer Lebensgemeinschaft gemeinsame Vermögenswerte angeschafft werden, empfehle ich als erfahrener Scheidungsanwalt dringend, einen Partnerschaftsvertrag, beispielsweise über (gemeinsame) Anschaffungen oder Arbeitsleistungen für Wohnraum, die Teilung der Lebenshaltungskosten, Mitarbeit im Betrieb des Partners, Unterhaltsvereinbarungen sowie Wohnrecht, abzuschließen.