Eine Scheidung (Ehescheidung) und die Auflösung der häuslichen Gemeinschaft haben nicht nur Auswirkungen auf das geschiedene Ehepaar, sondern auch auf gemeinsame Kinder. Es sind daher Regelungen über das Sorgerecht (Obsorge) und den Kontakt (Besuchsrecht) zu den minderjährigen Kindern zu treffen.
Die Obsorge, auch Sorgerecht genannt, bezeichnet nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht zur Erziehung des Kindes, Pflege, Vermögensverwaltung und gesetzliche Vertretung eines minderjährigen Kindes zu übernehmen. Die Obsorge (Sorgerecht) bestimmt hingegen nicht, wie oft der Elternteil, bei dem minderjährige gemeinsame Kinder nicht haushaltszugehörig sind, seine Kinder sehen darf. Dieser Kontakt zu den Kindern wird durch das Kontaktrecht (früher Besuchsrecht) geregelt.
Im Zentrum stehen Sie und das Wohl Ihrer Kinder (Kindeswohl).
In allen das minderjährige Kind betreffenden Angelegenheiten, insbesondere der Obsorge (Sorgerecht) und persönliche Kontakte (Besuchsrecht), ist das Wohl des Kindes (Kindeswohl) als leitender Gesichtspunkt zu berücksichtigen und bestmöglich zu gewährleisten. Wichtige Kriterien bei der Beurteilung des Kindeswohls sind insbesondere
- angemessene Versorgung, insbesondere mit Nahrung, medizinischer und sanitärer Betreuung und Wohnraum sowie eine sorgfältige Erziehung des Kindes;
- die Fürsorge, Geborgenheit und der Schutz der körperlichen und seelischen Integrität des Kindes;
- die Wertschätzung und Akzeptanz des Kindes durch die Eltern;
- die Förderung der Anlagen, Fähigkeiten und Neigungen und die Entwicklungsmöglichkeiten des Kindes;
- die Berücksichtigung der Meinung des Kindes in Abhängigkeit von dessen Verständnis und der Fähigkeit zur Meinungsbildung;
- die Vermeidung der Beeinträchtigung, die das Kind durch die Um- und Durchsetzung einer Maßnahme gegen seinen Willen erleiden könnte;
- die Vermeidung der Gefahr für das Kind, Übergriffe oder Gewalt selbst zu erleiden oder an wichtigen Bezugspersonen mitzuerleben;
- die Vermeidung der Gefahr für das Kind, rechtswidrig verbracht oder zurückgehalten zu werden oder sonst zu Schaden zu kommen;
- verlässliche Kontakte des Kindes zu beiden Elternteilen und wichtigen Bezugspersonen sowie sichere Bindungen des Kindes zu diesen Personen;
- die Vermeidung von Loyalitätskonflikten und Schuldgefühlen des Kindes;
- die Wahrung der Rechte, Ansprüche und Interessen des Kindes sowie
- die Lebensverhältnisse des Kindes, seiner Eltern und sonstigen Umgebung.
Die Regelung von Obsorge und Besuchsrecht im Zuge einer Scheidung gestaltet sich oft diffizil und ist in einer Vielzahl von Ehescheidungen (Scheidungen) bzw. Trennungen ein überaus emotionales Thema.
Ich unterstütze Sie als Scheidungsanwalt in allen Fragen rund um Obsorge (Sorgerecht), Kontaktrecht (Besuchsrecht) und Kindesunterhalt (Alimente). Aufgrund meiner langjährigen juristischen Erfahrung im Ehe- und Familienrecht vertrete ich Sie und das Wohl Ihrer Kinder zu Ihrem Vorteil.