Vermögensaufteilung nach der Scheidung

Die Zuordnung des Vermögens zwischen den Ehegatten wird durch das sogenannte Ehegüterrecht geregelt. Grundsätzlich gilt der Güterstand der sogenannten Gütertrennung. In einem Ehevertrag kann beispielsweise eine Gütergemeinschaft vereinbart werden.

Die gesetzlich vorgesehene Gütertrennung sieht vor, dass die Eheleute Eigentümer desjenigen Vermögens bleiben, das sie beispielsweise in die Ehe eingebracht, geerbt oder persönlich geschenkt erhalten haben oder echte Unternehmensbestandteile sind.

Nach einer Scheidung ist eine Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse vorzunehmen, falls kein Ehevertrag abgeschlossen wurde.

Unter ehelichem Gebrauchsvermögen ist jedenfalls die Ehewohnung zu verstehen, gemeinsame Kraftfahrzeuge, Zweitwohnsitze, Segelboote, sonstige Vermögenswerte, die während der Ehe von beiden Ehepartnern in Gebrauch genommen wurden. Eheliche Ersparnisse stellen finanzielle Werte dar, die Ehepartner während der Ehe erworben haben, wie beispielsweise Bargeld, Sparguthaben, Wertpapiere etc.

Besondere Schwierigkeiten treten im Rahmen des Aufteilungsverfahrens vor allem auf, wenn gemeinsam Immobilien (Grundstücke, Eigentumswohnungen) erworben worden sind, die mit Krediten finanziert und Pfandrechten (Hypotheken) belastet wurden.

Im Zuge einer einvernehmlichen Scheidung müssen sich die Ehepartner auch auf die vorangeführte Vermögensaufteilung einigen. Diese Einigung ist unter anderem Voraussetzung für einen Scheidungsvergleich (Scheidungsfolgenvereinbarung).

Kann über die Vermögensaufteilung nicht eine einvernehmliche Lösung erzielt werden, ist über diese unter sonstiger Präklusionswirkung (Ausschlusswirkung – „Verjährung“) längstens innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft der Scheidung bei Gericht im außerstreitigen Aufteilungsverfahren ein Antrag einzubringen.

Die Vermögensaufteilung nach einer Scheidung kann mitunter ein sehr schwieriges und kostspieliges Unterfangen werden, wenn kein Ehevertrag vorliegt. Sie müssen bedenken, dass möglicherweise jedes Möbelstück des gemeinsamen Haushaltes, gemeinsame Autos, Ersparnisse, aber auch Schulden von der Aufteilung betroffen sein können. Vor allem wird es komplex, wenn gemeinsam erworbene Immobilien vorhanden sind, die vielleicht sogar mit Krediten finanziert wurden oder ein Unternehmen aufgeteilt werden muss. 

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