Sie haben einen Schaden erlitten und möchten Schadenersatz geltend machen? Als erfahrener Rechtsanwalt und versierter Experte für Schadenersatzrecht kann ich Ihnen zu Ihrem Recht verhelfen.

Falls Sie durch rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten eines Anderen körperliche, materielle oder immaterielle Schäden erleiden, stehen Ihnen finanzielle Ersatzansprüche zu. Sie können beispielsweise Schmerzensgeld, Verunstaltungsentschädigung, Verdienstentgang, Unterhaltsentgang, Ersatz für vermehrte Bedürfnisse wie Umbau der Wohnung oder des Kraftfahrzeuges, Ersatz der Heilungskosten, auch Haushaltshilfekosten, Pflegekosten, Reparaturkosten, sonstige Sachschäden etc. geltend machen. 

Durch meine Tätigkeit als Rechtsanwalt kann ich zwar bereits eingetretene Schäden nicht mehr ungeschehen machen. Ich kann Ihnen jedoch helfen, bereits eigetretene Schäden – zumindest finanziell – zu lindern und zukünftige Schäden zu vermeiden. 

Meine rechtsanwaltliche Tätigkeit im Bereich des Schadenersatzrechts umfasst unter anderem folgendes:

  • Durchsetzung und Abwehr von Schadenersatzansprüchen nach einem Unfall (Verkehrsunfall/Arbeitsunfall/Sportunfall)
  • Durchsetzung und Abwehr von Schadenersatzansprüchen nach einem medizinischen Behandlungsfehler
  • Durchsetzung und Abwehr von Schadenersatzansprüchen nach Vertragsverletzung

Sollten Sie aus anderen Gründen geschädigt worden sein und Schadenersatz geltend machen wollen, berate ich Sie gerne. Ich unterstütze Sie auch im Falle von Gewährleistungsansprüchen, beispielsweise bei Auftreten von Baumängeln, Mängeln am Kaufgegenstand, Mängeln aufgrund Produkthaftung etc. Vereinbaren Sie einen Termin für ein unverbindliches Erstgespräch in meiner Kanzlei

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