Schadenersatz nach ärztlichem Behandlungsfehler / Kunstfehler

Sie hatten eine Operation oder eine andere ärztliche Behandlung, die nicht den gewünschten Erfolg gebracht hat? Sie haben den Verdacht, Opfer eines medizinischen Kunstfehlers geworden zu sein? Sie wurden nicht über sämtliche mit der Behandlung, dem Eingriff oder der Operation verbundenen Risiken aufgeklärt? Ich vertrete seit Jahren erfolgreich Patienten, die aufgrund mangelhafter Aufklärung und/oder eines medizinischen Behandlungsfehlers zu Schaden gekommen sind. Gerne unterstütze ich Sie als Opfer eines Kunstfehlers dabei, Schadenersatz geltend zu machen. 

Fehler in Verbindung mit einer medizinischen Behandlung 

Die Grundlage für die Rechtsbeziehungen zwischen Arzt oder Krankenhaus einerseits und Ihnen als Patienten andererseits, bildet in der Regel der sogenannte Behandlungsvertrag. Auf Grundlage des Behandlungsvertrages ist der Arzt verpflichtet, sein fachliches Wissen und Können entsprechend den Regeln der medizinischen Wissenschaft einzusetzen.

Der Arzt hat eine korrekte Diagnose zu erstellen, diese dem Patienten mitzuteilen und den Patienten entsprechend über etwaige Risiken der Behandlung und/oder Operation aufzuklären.

Daher ist vorab zu klären, ob ein Verschulden des Arztes vorliegt oder ob sich bloß ein etwaiges Restrisiko einer Operation verwirklicht hat bzw. Sie auf eine Behandlung nicht wie erwartet angesprochen haben. Es gibt zahlreiche Umstände, die für eine ärztliche Haftung herangezogen werden können. Wurden Sie etwa nicht ausreichend über die Gefahren einer Operation aufgeklärt? Haben Sie das Gefühl, von Ihrem Arzt falsch beraten worden zu sein? Ich helfe Ihnen gerne dabei, mangelhafte ärztliche Aufklärung und/oder Behandlungsfehler vor Gericht zu beweisen und Ihre Ansprüche auf Schmerzensgeld, Verdienstentgang, Ersatz von Heilungskosten etc. durchzusetzen. 

Ärztliches Verschulden ist häufig durch nachfolgende Fehler des Arztes begründet: 

  • Fehler beim Erstellen der Diagnose
  • Verletzung von Aufklärungspflichten
  • Sonstige Beratungsfehler
  • Organisations- und Dokumentationsfehler
  • Behandlungsfehler / Kunstfehler
  • Nachbehandlungsfehler

Gerne berate ich Sie bei einer kostenlosen, unverbindlichen Erstauskunft in meiner Kanzlei

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