Schadenersatz nach einem Unfall

Sie sind bei einem Arbeitsunfall, Verkehrsunfall, Schiunfall oder sonstigem Sportunfall unverschuldet verletzt worden und möchten zumindest einen finanziellen Ausgleich für Ihre körperlichen und materiellen Schäden? In der Regel stehen Ihnen Schmerzensgeld, Verunstaltungsentschädigung, Verdienstentgang, Unterhaltsentgang, Ersatz für vermehrte Bedürfnisse, etwa auch Umbau der Wohnung oder des Kraftfahrzeuges, Ersatz der Heilungskosten, auch Haushaltshilfekosten, Pflegekosten, Reparaturkosten, sonstige Sachschäden etc. zu.

Ansprüche nach einem Unfall

Für die erlittenen Schmerzen steht Ihnen Schmerzensgeld zu. Das Schmerzensgeld ist grundsätzlich global zu bemessen unter Berücksichtigung der Dauer und Intensität der Schmerzen sowie sonstiger mit der Verletzung einhergehender sogenannter Unbill. Lediglich als Bemessungshilfe werden Tagessätze gemäß einer Schmerzensgeldtabelle, derzeit meist zwischen € 120,00 und € 360,00 herangezogen. Unter bestimmten Voraussetzungen steht Ihnen auch ein sogenanntes Trauerschmerzensgeld zu, ebenso im Falle beispielsweise von Narben oder bleibenden Fehlstellungen eine sogenannte Verunstaltungsentschädigung. Die Heilungskosten (Arzt, Krankenhaus etc.) werden üblicherweise durch die Sozialversicherung gedeckt. Sollte dies nicht der Fall sein, müssen auch diese vom Verschulder des Unfalls getragen werden. Dies gilt auch für vermehrte Bedürfnisse, die Sie aufgrund der Folgen des Unfalls eventuell haben. So müssen Ihnen beispielsweise die Kosten für den erforderlichen Umbau der Wohnung oder des Kraftfahrzeuges, für orthopädische Hilfsmittel, für Haushaltshilfe oder eine Pflegekraft ersetzt werden. 

Können Sie aufgrund des Unfalls Ihrer Erwerbstätigkeit nicht oder nur eingeschränkt nachgehen und erleiden dadurch finanziellen Verlust? Dann haben Sie Anspruch auf Verdienstentgang. Bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit kommt auch eine Rente oder eine Abfindung in Betracht.

Für den Fall der schuldhaften und rechtwidrigen Tötung einer Person, die Ihnen Unterhalt schuldet, steht Ihnen gegebenenfalls auch Unterhaltsentgang zu.

Für alle Gegenstände, die im Rahmen des Unfalls beschädigt wurden, stehen Ihnen die Wiederherstellungskosten, sohin Reparaturkosten zu. Im Falle eines sogenannten wirtschaftlichen Totalschadens steht Ihnen in der Regel ein Anspruch in Höhe des Zeitwertes der beschädigten Sache zu. Das heißt, Sie bekommen jenen Wert ersetzt, den der beschädigte Gegenstand zum Zeitpunkt des Unfalls hatte.

Art und Umfang Ihrer möglichen Ansprüche können auch darüber hinausgehen und sind im Einzelfall spezifisch zu bemessen. 

Gerne berate ich Sie persönlich als kompetenter Fachmann in Schadenersatzfragen über Ihre finanziellen Ansprüche nach einem Unfall. 

Die zweckentsprechenden Kosten meines Einschreitens als Ihr Rechtsanwalt sind ebenso Teil Ihres Schadenersatzanspruches. Gegebenenfalls verfügen Sie überdies über eine Rechtsschutzversicherung, die in den Schaden einzutreten hat, sodass keinerlei Kostenrisiko für Sie besteht.

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