Ein Anspruch auf Verdienstentgang besteht, wenn Ihr Einkommen wegen Ihrer Verletzung tatsächlich geringer wurde. Voraussetzung für den Ersatz von Verdienstentgang ist, dass Sie als Geschädigter tatsächlich wegen der Verletzung weniger Einkommen haben oder in Zukunft mit großer Wahrscheinlichkeit weniger Einkommen haben werden. Es ist etwa auch der gesamte Verdienstausfall durch einen verzögerten Berufseintritt eines Studenten, sowie der finanzielle Nachteil etwa durch rechtlich gesicherte entgangene Aufstiegschancen zu ersetzen. Verdienstentgang kann selbst infolge Ihrer eingeschränkten Einsetzbarkeit beim Bau Ihres eigenen Hauses entstehen. Verdienstentgang ist in der Regel in Form von wiederkehrenden Beträgen (Renten) abzugelten. Die Höhe des Verdienstentganges ist in der Regel konkret zu berechnen. Das heißt, Sie bekommen das tatsächlich eingetretene oder zu bemessende künftige Vermögensminus vom Schädiger ersetzt.
Verdienstentgang als eine Form von Schadenersatz
Verdienstentgang ist in der österreichischen Rechtsprechung eine Form von Schadenersatz, der Ihnen nach einer Körperverletzung zusteht. Wurden Sie ohne Ihr Verschulden bei einem Verkehrsunfall, durch einen tätlichen Angriff oder durch einen medizinischen Behandlungsfehler verletzt, steht Ihnen außerdem in der Regel Schmerzensgeld, der Ersatz von Heilungskosten etc. zu.
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