Anspruch auf Schmerzensgeld

In Österreich ist Schmerzensgeld eine Form von Schadenersatz nach einer Körperverletzung. Wurden Sie zum Beispiel ohne Ihr Verschulden bei einem Unfall oder durch einen ärztlichen Kunstfehler verletzt, steht Ihnen mit großer Wahrscheinlichkeit Schmerzensgeld zu. 

Schmerzensgeld soll das erlittene Schmerzempfinden nach einer Körperverletzung abgelten. Dabei ist es irrelevant, ob der Geschädigte die erlittenen Schmerzen tatsächlich spürt bzw. bewusst erlebt oder nicht. Demnach besteht auch Anspruch auf Schmerzensgeld, wenn der Geschädigte die Schmerzen durch Einnahme von Schmerzmitteln stillt oder im schlimmsten Fall im Koma oder aufgrund einer Lähmung gar nicht wahrnimmt. Durch Schmerzensgeld sollen nicht nur körperliche, sondern auch seelische Schmerzen bzw. psychische Schäden abgegolten werden. Neben dem Schmerzensgeld steht dem Geschädigten meist auch der Ersatz von Heilungskosten und Verdienstentgang etc. zu. 

Berechnung von Schmerzensgeld

Um die Schwere der Körperverletzung und deren Folgen abzuschätzen, werden meist medizinische und/oder psychiatrische Sachverständige herangezogen. Im Anschluss erfolgt die Berechnung der Höhe des Schmerzensgeldes in Tagessätzen. Dazu haben sich in Österreich in der Rechtspraxis Schmerzensgeldtabellen etabliert, die jedoch lediglich als Orientierungshilfe der Berechnung dienen. 

Anwalt für Schmerzensgeld

Sie wurden verletzt und wollen Ihren Anspruch auf Schmerzensgeld geltend machen? Als erfahrener Anwalt für Schadenersatzrecht stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung und kümmere mich persönlich um Ihre rechtlichen Sorgen. Um Ihnen gegebenenfalls ebenso zeit- wie kostenaufwendige Gerichtsverfahren zu ersparen, versuche ich vorerst mit Nachdruck, mit der Gegenseite, beispielsweise der gegnerischen KFZ-Haftpflichtversicherung, einen außergerichtlichen Vergleich zu erzielen. Sollte dies nicht zu Ihrem Vorteil möglich sein, sohin nicht sämtliche Ihrer Ansprüche außergerichtlich einbringlich gemacht werden können, mache ich Ihre Schadenersatzansprüche bei Gericht durch Einbringen einer fundierten Schadenersatzklage geltend. Gerne berate ich Sie bei einem persönlichen Gespräch in meiner Kanzlei in 1010 Wien. 

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